Werbeslogan „E-Ziga retten Leben“ ist doch nicht irreführend
Der Werbeslogan „E-Ziga retten Leben – Jetzt umsteigen!“ ist nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz nicht irreführend (OLG Koblenz, Urteil vom 03.02.2021 – 9 U 809/20). Damit wurde der Berufung eines E-Zigarettenhändlers gegen das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Trier stattgegeben (LG Trier, Urteil vom 25.05.2020 – 7 HK O 30/19).
Sachverhalt:
Der Beklagte betreibt einen Handel mit elektronischen Zigaretten und warb Ende April 2019 im Raum Trier auf einem Plakat mit dem Wortspiel „E-Ziga retten Leben – Jetzt umsteigen!“. Bei E-Zigaretten wird durch Inhalation ein Liquid verdampft, welches meist auch Nikotin aus Tabak enthält. Gegenüber herkömmlichen Zigaretten stellen sie eine zumindest weniger gesundheitsschädliche Alternative dar. Mehr als 90% der Konsumenten von E-Zigaretten sind ehemalige Raucher, für die es teilweise ein Substitut zum üblichen Rauchen darstellt.
Die erste Instanz sah in dem Werbeslogan einen Verstoß gegen § 5 Abs. 1 S. 1, 2 Nr. 1 UWG, weil dieser irreführend sei. Bei gesundheitsbezogener Werbung seien besonders strenge Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Werbeaussage zu stellen, weil mit irreführenden gesundheitsbezogenen Angaben erhebliche Gefahren für das hohe Schutzgut des Einzelnen verbunden sein können. Auch wenn der Konsum von E-Zigaretten gegenüber herkömmlichen Zigaretten abstrakt weniger gesundheitsschädlich sei, bleibe dennoch eine gegenüber Nichtrauchen gesundheitsschädigende Wirkung und Gefahr zur Nikotinabhängigkeit. Der Slogan mit dem Zusatz „Jetzt umsteigen!“ richte sich nicht nur an Raucher, die zum Umstieg auf die weniger schädlichen E-Zigaretten aufgefordert werden sollen. Das Plakat richte sich an jeden Betrachter, also auch an alle Nichtraucher. Für sie könne der Eindruck entstehen, dass für sie der Konsum von E-Zigaretten einen gesundheitsfördernde Wirkung habe. Insoweit sei die Aussage „E-Ziga retten Leben“ als irreführend einzustufen, weil Nichtrauchern ein „Umsteigen“ auf E-Zigaretten nicht das Leben rette, sondern höchstens verkürze.
Entscheidungsgründe:
Das Berufungsgericht hingegen ist der Auffassung, dass der Slogan nicht irreführend ist. Der Zusatz „Jetzt umsteigen!“ zeigt, dass die Werbung nicht zum Konsum von E-Zigaretten animieren soll. Er führt nicht zu der Fehlvorstellung, dass E-Zigaretten gesundheitlich unbedenklich seien. Vielmehr ist Ziel der Aussage, Tabakkonsumenten auf ein weniger gesundheitsschädigendes Alternativprodukt aufmerksam zu machen.
Die zum Ausdruck gebrachte „lebensrettende Wirkung“ kann bereits dadurch begründet werden, dass E-Zigaretten weniger gesundheitsschädlich als herkömmliche Zigaretten und damit geeignet sind, „die Anzahl schwerwiegender Erkrankungen, die auch einen tödlichen Verlauf nehmen können, zu vermindern“. Die Revision hat das Gericht nicht zugelassen.
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