Ihr Anwalt für Bewertungslöschungen

Wir helfen Ihnen sich gegen unrechtmäßige und schlechte Bewertungen zu verteidigen.

Kostenlose Erstberatung

Wir helfen Ihnen Ihre Reputation zu verteidigen

Für die Reputation von Dienstleistern spielen Bewertungsportale im Internet, wie Google oder Jameda eine entscheidende Rolle. Ähnlich wie persönliche Empfehlungen sind positive Rezensionen ein wichtiger Anhaltpunkt für Qualität und Zuverlässigkeit. Umso mehr liegt es im Interesse eines jeden Dienstleisters, sich gegen negative Rezensionen und 1-Sterne-Bewertungen zu wehren.

Um eine authentische Außendarstellung zu erreichen, ist es wichtig, dass Kunden im Rahmen der Meinungsfreiheit grundsätzlich die Möglichkeit haben, eine offene und ehrliche Bewertung zugunsten oder auch zulasten eines Dienstleisters abzugeben. Negative Bewertungen werden durch die Meinungsfreiheit ebenso geschützt wie positive und müssen je nach Einzelfall akzeptiert werden. Die Grenze zur zulässigen Meinungsfreiheit ist jedoch dann überschritten, wenn Rezensionen z.B. gegen geltendes Recht oder Plattform-Richtlinien verstoßen.

Auch falsche Tatsachenbehauptungen oder Schmähkritik sind nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt. In einem solchen Fall ist es wichtig, zum Schutz sowohl Ihrer Reputation als auch zur Wahrung der Authentizität Ihrer Bewertungen eine Möglichkeit zu haben, sich gegen derartige Bewertungen zu wehren.

Verstößt eine Bewertung gegen geltendes Recht oder beinhaltet falsche Tatsachenbehauptungen oder beleidigende Äußerungen, besteht meist ein Löschungsgrund. Gerne können wir Ihre Bewertung prüfen und Ihnen ein Angebot unterbreiten.

Service

Unsere Leistungen

Ihr guter Ruf in unseren Händen

Individuelle und persönliche Beratung

Schnelle Prüfung der Erfolgsaussichten

Kostenfreies Angebot

Professionelle Unterstützung durch einen Anwalt

Langjährige Erfahrung und Kompetenz

Wichtige Fragen rund um die Löschung einer Bewertung

Wie kann ich eine negative Bewertung löschen lassen?

Möchte man eine unrechtmäßige Bewertung löschen lassen, stellt man einen Löschungsantrag bzgl. der anzugreifenden Bewertung bei der entsprechenden Bewertungsplattform. Diese prüft den Löschungsantrag und gibt in der Regel der bewertenden Person die Möglichkeit zu dem Löschungsantrag Stellung zu nehmen. Auf Grund der teilweise längeren Bearbeitungszeit der Plattformen und die Möglichkeit zur Stellungnahme kann dieser Vorgang mehrere Wochen in Anspruch nehmen, v.a. wenn die Erfolgsaussichten nicht eindeutig sind.

Brauche ich einen Anwalt?

Nein, generell kann ein Löschungsantrag direkt durch den Bewerteten gestellt werden. Die Beauftragung eines Anwalts hat jedoch den Vorteil, dass er mit den formellen und rechtlichen Anforderungen von Löschungsverfahren betraut ist. Durch substantiierte Darstellung der Rechtsverletzung steigen zum einen die Erfolgsaussichten der Löschung; zum anderen kann durch den anwaltlichen Löschungsantrag das Verfahren auf Grund der teilweise schnelleren Bearbeitung beschleunigt werden.

Was kostet das Löschungsverfahren?

Grundsätzlich ist die Stellung eines Löschungsantrags bei den Plattformen ohne Zahlung von Gebühren möglich. Kosten können durch die Einschaltung eines Anwalts entstehen. Im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs, informieren wir Sie über die voraussichtlichen Erfolgsaussichten eines Löschungsantrags und weiterer Schritte sowie die hierfür anfallenden Kosten.

Welche Löschungsgründe gibt es?

Folgende exemplarischen Gründe treten am Häufigsten auf:

  • falsche Tatsachenbehauptungen
  • strafbare Äußerungen (z.B. Beleidung, üble Nachrede, Verleumdung, Bedrohung)
  • schlechte Bewertungen ohne Kundenkontakt

Wann liegt ein Richtlinienverstoß bei Google vor?

Die Richtlinien von Google sind umfangreich und komplex; jedoch treten folgende exemplarischen Richtlinienverstöße am Häufigsten auf:

  • Werbung und Spam
  • Inhalte ohne Themenbezug
  • Sexuelle oder anstößige Inhalte
  • Belästigungen und Mobbing
  • Identitätsdiebstahl und Bewertungen von Fake Accounts
  • Interessenkonflikte

Wann liegt ein Richtlinienverstoß bei Jameda vor?

Die Richtlinien von Jameda sind umfangreich und komplex; jedoch treten folgende exemplarischen Richtlinienverstöße am Häufigsten auf:

  • Unzutreffende und anonyme Bewertungen
  • Arztbesuch vor mehr als 4 Jahren
  • Mehrere Bewertungen von selben Patienten
  • Kritik von Behandlungskosten
  • Bewertung enthält weitere Namen (z.B. von Mitarbeitern)
  • Schwere Vorwürfe wie Behandlungsfehler
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