Sparkassen gewinnen Streit um rote Farbmarke (BGH, Beschluss vom 21.07.2016 – I ZB 52/15 – Sparkassen-Rot)
Die deutschen Sparkassen und das spanische Kreditinstitut Santander streiten seit Jahren um die Verwendung der Farbe Rot. Zum einen machte der Deutsche Sparkassen- und Giroverband Unterlassungsansprüche gegen Santander wegen der Verletzung der zu seinen Gunsten eingetragenen Farbmarke „Rot“ (HKS 13) geltend. Zum anderen beantrage Santander die Löschung dieser Farbmarke aus dem Markenregister.
Die Farbmarke „Rot“ wurde im Jahr 2002 vom Dachverband der Sparkassen-Finanzgruppe angemeldet und 2007 als verkehrsdurchgesetztes Zeichen für die Dienstleistungen „Finanzwesen, nämlich Retail-Banking (Bankdienstleistungen für Privatkunden)“ registriert. Die Santander-Bankengruppe hatte beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) die Löschung dieser Farbmarke beantragt.
Nach einer Zurückweisung des Löschungsantrags durch das DPMA, legte Santander hiergegen Beschwerde ein, über die das Bundespatentgericht zu entscheiden hatte. Dieses setzte das Verfahren aus und legte es dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) zur Vorabentscheidung vor (EuGH, Urteil vom 19.06.2014 – C-217 und 218/13), was im Jahr 2015 zur Löschungsanordnung der Farbmarke durch das Bundespatentgericht führte (BPatG, Beschluss vom 08.07.2015 – 25 W (pat) 13/14).
Auf die hiergegen eingelegte Rechtsbeschwerde der Sparkassen, hat der BGH am 21.07.2016 entschieden, dass die rote Farbmarke der Sparkassen nicht im Markenregister zu löschen ist. Zwar seinen abstrakte Farbmarken im Allgemeinen nicht unterscheidungskräftig und daher nicht eintragungsfähig, weil der angesprochene Verkehr eine Farbe regelmäßig als dekoratives Element und nicht als Produktkennzeichen wahrnimmt. Jedoch rechtfertigen Meinungsforschungsgutachten die Annahme, dass für das Sparkassen-Rot Verkehrsdurchsetzung zum Zeitpunkt der Entscheidung vorliegt. Verkehrsdurchsetzung bedeutet, dass der überwiegende Teil des Publikums in der Farbe ein Kennzeichen für die Waren oder Dienstleistungen sieht, für die die Marke Geltung beansprucht.
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