Es gibt nur einen FC – fc.de
Das Landgericht Köln hat mit Urteil vom 09.08.2016 (Az.: 33 O 250/15) entschieden, dass der 1. FC Köln einen Anspruch auf die Domain „fc.de“ hat.
Der 1. FC Köln klagte gegen den Inhaber der Domain „fc.de“ u.a. auf Unterlassung, das Zeichen „fc“ als Teil einer Second-Level-Domain mit der Top-Level-Domain „de“, nämlich „fc.de“, zu verwenden sowie in die Löschung der Domain „fc.de“ gegenüber der DENIC eG einzuwilligen.
Der Klage waren Verkaufsverhandlungen bzgl. der Domain „fc.de“ zwischen dem 1. FC Köln als Kläger und dem Inhaber der Domain „fc.de“ als Beklagten vorausgegangen. Nachdem diese an den Preisvorstellungen des Beklagten scheiterten, beantragte der 1. FC Köln einen sog. Dispute-Eintrag bei der DENIC eG und ging rechtlich gegen den Beklagten vor.
Das zuständige Landgericht Köln war der Ansicht, dass der geltend gemachte Unterlassungsanspruch nicht besteht, da die bisher nicht verwendete Domain „fc.de“ keine Benutzung des Zeichens „FC“ darstellen würde.
Jedoch steht dem 1. FC Köln ein Namensrecht i.S.v. § 12 BGB bzgl. „FC“ zu und somit ein Anspruch auf die Domain „fc.de“. Die Klägerin wird zum einen durch das Kürzel „FC“ hinreichend individualisierend bezeichnet. Zum anderen benutzt die Klägerin nicht nur selber für sich die Bezeichnung „FC“, sondern wird auch seit vielen Jahren bundesweit in der öffentlichen Sportberichterstattung so bezeichnet.
Soweit das Kürzel „FC“ auch Bestandteil der Namen anderer Fußballvereine ist, ändert dies an dem bestehenden Namensrecht des Klägers nichts, da diese regelmäßig nicht nur mit diesem Kürzel benannt, sondern durch weitere Buchstabenzusätze bezeichnet werden (Bayern München = FCB; FC Augsburg = FCA; usw.). Auch kann ausgeschlossen werden, dass im allgemeinen Sprachgebrauch das Kürzel „FC“ als Substitut für das Wort „Fußballclub“ verwendet werden würde.
Der Beklagte habe somit eine unberechtigte Namensanmaßung i.S.v. § 12 BGB durch Registrierung und Verwendung der streitgegenständlichen Domain begangen.
Bei Fragen zum Bestehen und der Verletzung von Namensrechten oder geschäftlichen Bezeichnungen, beraten wir Sie gerne.