Ihr Anwalt für Markenrecht Berlin
Wir schützen Ihre Marke, Logo und Firmennamen
Schützen Sie Ihre Marke, Logo, Produkt- oder Firmennamen in Deutschland, Europa oder International.
Kostenlose ErstberatungAnwälte für Geistiges Eigentum | Intellectual Property Lawyers
Schützen Sie Ihre Marke, Logo, Produkt- oder Firmennamen in Deutschland, Europa oder International.
Kostenlose ErstberatungDie Marke ist das Wiedererkennungsmerkmal Ihres Unternehmens und wird für die Kommunikation Ihres Images und der von Ihnen vertretenen Werte verwendet. Als Marke können nicht nur Logos, Wörter und Kombinationen aus Buchstaben und/ oder Zahlen geschützt werden, sondern auch Positionsmarken oder Hörzeichen. Um eine Marke bekannt zu machen und die Markenbotschaft auf dem betreffenden Markt zu vermitteln, wird viel Zeit und Geld investiert. Ein positives Image und die Entwicklung einer engen Kundenbindung sind Grundsteine des Unternehmenserfolgs. So stellt die Unternehmensmarke sowohl einen materiellen als auch einen ideellen Wert dar, den es vor Missbrauch Dritter zu schützen gilt.
Der markenrechtliche Schutz fängt mit der Recherche nach ähnlichen, bereits existierenden Marken, und der Anmeldung der Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) dar. Im Rahmen der Vorbereitung der Anmeldung ist eine korrekte rechtliche Definition des Schutzumfangs maßgeblich, um Ihre Marke in Zukunft auch wirkungsvoll schützen zu können. Dies beinhaltet sowohl die Prüfung, ob eine Marke schutzfähig ist, als auch die Festlegung des Schutzumfangs – also für welche Bereiche die Marke geschützt werden soll – durch die Ausarbeitung des sog. Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses. Nach Einreichung der Anmeldung wird jeder Antrag auf Markenregistrierung vom Markenamt eingehend geprüft.
Hierbei wird jedoch nicht geprüft, ob die Eintragung Ihrer Marke möglicherweise die älteren Rechte Dritter verletzt. Daher empfiehlt es sich vorab eine Markenrecherche durchzuführen, um die Gefahr zu minimieren, durch die eigene Anmeldung selbst eine Markenrechtsverletzung begehen. Umgekehrt sollte nach Eintragung der Marke, die Marke überwacht werden, um zukünftige Anmeldungen Dritter, die evtl. Ihre Markenrechte verletzen können, zu entdecken. Nach Eintragung ist die Marke rückwirkend ab dem Anmeldetag für 10 Jahre geschützt. Diese Schutzdauer kann beliebig oft verlängert werden.
In unserer globalisierten Welt reicht oftmals der Schutz lediglich in Deutschland nicht aus, sondern Sie benötigen auch in weitere Ländern, in denen Sie Ihre Produkte und/ oder Dienstleistungen anbieten Markenschutz. Je nach Schutzumfang bietet es sich an, die Marke europaweit als EU-Marke schützen zu lassen oder individuell für ausgewählte Länder innerhalb und außerhalb Europas.
Um zu entscheiden, ob eine internationale Anmeldung und in welchem Umfang sinnvoll ist, sollten die Vor- und Nachteile der einzelnen (Schutz-) Möglichkeiten sorgfältig abgewägt werden. Ist neben einer EU-weiten Anmeldung auch geplant, die Marke international zu erstrecken, kann es Sinn machen zusätzlich eine deutsche Marke anzumelden. Da auch die Kosten und der Aufwand beim Anmelde-/ und Eintragungsverfahren auf nationaler und internationaler Ebene steigen, empfiehlt es sich vorab intensiv zu informieren und ggf. beraten zu lassen.
Sind Sie auf der Suche nach einem kompetenten und starken Partner rund ums Thema Markenrecht? Als Experten für Markenrecht für Berlin, verstehen wir uns als verlässliche Wegbegleiter unserer Mandanten und stehen Ihnen auf Ihrem Weg stets mit unserem fachmännischen Rat und unserer langjährigen Erfahrung zur Seite. Wir helfen Ihnen, im Paragraphen-Dschungel stets den Überblick zu behalten und rechtlich gut fundierte Entscheidungen zu treffen. Ob es um die ersten Schritte, wie die Entwicklung Ihrer individuellen Markenstrategie und die Anmeldung Ihrer Marke geht, oder ob Sie eine dauerhafte Überwachung des Marktes hinsichtlich etwaiger Verletzungen Ihres Markenrechts benötigen oder einen einzelnen Ansprechpartner für alle Fragen rund ums Markenrecht wünschen – wir unterstützen Sie gern. Auch im Ernstfall bei markenrechtsverletzende Handlungen Dritter, bieten wir Ihnen einen schnellen und effektiven Rechtsschutz, auf den Sie sich verlassen können.
Schützen Sie sich rund um das Thema Markenrecht und profitieren Sie von unserem umfangreichen Leistungsangebot für Berlin:
Ihre Marke in guten Händen
Eine Marke ist ein geschütztes Zeichen, das im geschäftlichen Verkehr verwendet wird, um Produkte/ Dienstleistungen zu kennzeichnen und diese von den Produkten/ Dienstleistungen anderer zu unterscheiden.
Die Marke ist Ihr persönliches Aushängeschild für Ihre Produkte und Dienstleistungen, in die Sie viel Energy, Know-How, Zeit und Geld investiert haben.
Grundsätzlich können als Marke alle Wörter, Personennamen, Slogans, Abbildungen, Zahlen- und Buchstabenkombinationen und dreidimensionale Gestaltungen sowie Farben geschützt werden, sofern sie geeignet sind, die eigenen Waren oder Dienstleistungen von denen der Konkurrenz zu unterscheiden.
Ob diese sog. Unterscheidungskraft vorliegt, hängt vom Gesamteindruck, den die Marke hinterlässt, ab. Dies ist beispielsweise dann nicht der Fall, wenn die Marke die Produkte/Dienstleistungen, die geschützt werden sollen, beschreibt. Somit kann z.B. die Marke „Apfel“ Schutz für Smartphones genießen, jedoch nicht für einen Obststand.
Kein Markenschutz besteht üblicherweise für Abkürzungen, Sachangaben und Staatswappen. Wenn die Marke für die zu schützenden Produkte/ Dienstleistungen beschreibend ist, eine Täuschung beinhaltet oder gegen die öffentliche Ordnung verstößt, besteht ebenfalls keine Möglichkeit, die Marke schützen zu lassen.
Die gängigsten Markenformen bestehen aus zweidimensionale Abbildungen, nämlich Wortmarken, Bildmarken sowie Kombinationen aus beiden (Wort-Bildmarke).
Wortmarken schützen Wörter, Slogans sowie Buchstaben- und Zahlenkombinationen, unabhängig davon, wie diese bei der späteren Benutzung der Marke graphisch dargestellt werden sollen.
Bildmarken schützen ausschließlich bildliche, bzw. graphische Elemente, die keinerlei Wortbestandteile beinhalten.
Wort-Bildmarken schützen solche Darstellungen/Logos, die sowohl aus bildlichen/graphischen Elementen und Wortelementen bestehen.
Darüber hinaus können auch nicht- zweidimensionale Darstellungsformen geschützt werden, wie z.B. 3D-Marken und Hörmarken. Welche Markenform Sie wählen, hängt primär davon ab, für was Sie Schutz benötigen und wie Sie zukünftig ihre Marke benutzen wollen.
Die Marke ist Ihr persönliches und unternehmerisches Aushängeschild. Sie werden dadurch wieder erkannt und unterscheiden sich von Ihrer Konkurrenz. Da Sie in Ihre Produkte/ Dienstleistungen viel Energy, Know-How, Zeit und Geld investiert haben, ist die Marke für Sie wertvolles Kapital, das Ihnen dabei hilft, sich von anderen abzuheben, Ihren Wiedererkennungswert zu steigern und sich vor Trittbrettfahrern und Nachahmern effektiv zu schützen. Zudem können Sie nach Eintragung Ihrer Marke das ®-Symbol verwenden.
Sie sollten die Marke in allen Ländern schützen lassen, in denen Sie tätig sind oder beabsichtigen, tätig zu werden. Eine Marke genießt nämlich nur in dem jeweiligen Land Schutz, in dem die Marke eingetragen wurde.
Haben Sie Ihre Marke z.B. in Deutschland geschützt, können Sie nur gegen Verletzungen vorgehen, die auch Deutschland stattfinden. Bietet beispielsweise ein französisches Unternehmen unter der gleichen Marke die gleichen Produkte in Frankreich an, können Sie mit Ihrer deutschen Marke kaum etwas dagegen unternehmen. Hierfür würden Sie Markenschutz in Frankreich oder der EU benötigen. Verkauft dieses Unternehmen jedoch seine Produkte auch nach Deutschland, können Sie zumindest gegen den Verkauf in Deutschland mit Ihrer Marke vorgehen.
Wenn Sie Ihre Marke nicht nur in Deutschland und/ oder der EU, sondern auch in einem anderen Land, wie z.B. USA, Russland, Schweiz, Indien oder China anmelden möchten, besteht die Möglichkeit, Ihre Marke relativ kostengünstig über die World Intellectual Property Organization (WIPO) in den jeweiligen Ländern direkt anzumelden. Die Länder, in denen eine Anmeldung über die WIPO möglich ist (derzeit 100 Staaten), sind über das sog. Madrider Markensystems zusammengeschlossen.
Soweit Markenschutz in Staaten, die nicht Mitglied im Madrider Markensystems sind gewünscht ist, müssen die Markenanmeldungen vor Ort vorgenommen werden.
Gerne beraten wir Sie im Hinblick auf eine internationale Marken-Registrierung und ihre Feinheiten. Auf Grund unserer jahrelangen Erfahrung und unseres großen Netzwerks an zuverlässigen Korrespondenzanwälten vor Ort, können wir Sie optimal auf dem Weg zu Ihrem internationalen Markenschutz begleiten, wobei Sie stets nur einen Ansprechpartner haben.
Eine Marke genießt ab dem Abmeldetag zehn Jahre Schutz, der beliebig oft um weitere 10 Jahre verlängert werden kann.
Die Kosten für eine Markenanmeldung setzen sich aus den amtlichen Gebühren und den Rechtsanwaltskosten zusammen, wobei die Höhe je nach Schutzumfang und Schutzland variiert.
Der Schutzumfang wird mittels der sog. Nizza-Klassen bestimmt. Bei den Nizza-Klassen handelt es sich um eine internationale Klassifizierung aller denkbaren Produkte und Dienstleistungen, die aus 45 verschiedenen Klassen besteht (z.B.: Klasse 25: u.a. Bekleidung; Klasse 35: u.a. Einzelhandelsdienstleistungen). Der Name der Nizza-Klassen geht auf eine Konferenz zur Schaffung eines internationalen Klassifikationssystem zurück, die 1957 in Nizza stattfand.
Die amtlichen Gebühren für eine deutsche Markenanmeldung betragen für bis zu 3 Nizza-Klassen 290,00 EUR, wobei jede weitere Nizza-Klasse 100,00 EUR zusätzlich kostet. Die amtlichen Gebühren für eine europäische Markenanmeldung betragen für die erste Nizza-Klasse 850,00 EUR, für die zweite Nizza-Klasse 50,00 EUR und für jede weitere Nizza-Klasse 150,00 EUR. Die anfallenden Rechtsanwaltskosten sowie die Höhe der amtlichen Gebühren im Rahmen eines internationalen Markenschutzes, teilen wir Ihnen gerne in einem unverbindlichen Angebot mit.
Bei der Markenanmeldung gilt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.
Da die meisten Markenämter nicht prüfen, ob Ihre Marke bereits in identischer oder ähnlicher Form existiert, hilft Ihnen eine Recherche, Konflikte mit älteren Marken zu vermeiden.
Sollten Sie eine Marke anmelden, die mit einer bereits eingetragenen Marke kollidiert, besteht die Gefahr, dass der Inhaber der älteren Marke gegen Ihre Markenanmeldung mittels eines Widerspruchs- und/ oder Löschungsverfahrens vorgeht und zivilrechtliche Ansprüche (wie z.B. einen Unterlassungsanspruch) geltend macht, zur teilweisen oder vollständigen Löschung Ihrer Marke sowie zu hohen Kosten führen kann.
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zur Durchführung einer professionellen Recherche.
Die Markenämter unterrichten den Markeninhaber üblicher Weise nicht, ob ein Dritter eine ähnliche Marke angemeldet hat. Um schnellstmöglich gegen ähnliche Markenanmeldungen vorgehen zu können, empfiehlt es sich seine Marke überwachen zu lassen, um frühzeitig die richtigen Schritte ergreifen zu können.
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zur Überwachung Ihrer Marke.
Unsere erfahrenen Markenanwälte beraten Sie hinsichtlich der optimalen Markenstrategie und der Schutzfähigkeit Ihrer Marke.
Unsere erfahrenen Markenanwälte führen für Sie – soweit gewünscht – eine professionelle Markenrecherche und Risikoanalyse durch
Unsere erfahrenen Markenanwälte erstellen für Sie Ihr maßgeschneidertes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis, bereiten die Anmeldeunterlagen vor und reichen die Anmeldung ein.
Unsere erfahrenen Markenanwälte übernehmen für die Sie Fristenüberwachung und erinnern Sie vor Ablauf Ihrer Marke an die Markenverlängerung. Zudem richten sie – soweit gewünscht – eine professionelle Markenüberwachung ein.
Unsere erfahrenen Markenanwälte übernehmen für die Sie Fristenüberwachung und erinnern Sie vor Ablauf Ihrer Marke an die Markenverlängerung. Zudem richten sie – soweit gewünscht – eine professionelle Markenüberwachung ein
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