Aldi verliert Prozess um „Champagner Sorbet“
Aldi verliert Prozess um „Champagner Sorbet“ Ein Champagnersorbet darf nicht den Namensteil „Champagner“ beinhalten, wenn es nicht nach Champagner schmeckt (OLG München, Urteil v. 01.07.2021, Az.: 29 U 1698/14). Sachverhalt: Der Discounter Aldi Süd hatte in der Weihnachtszeit 2012 ein „Champagner Sorbet“ eines belgischen Herstellers im Sortiment. Das Dessert enthielt auch Champagner. Ausweislich der auf…