Änderung im AGB-Recht zum 1. Oktober 2016

Änderung im AGB-Recht zum 1. Oktober 2016

Änderung im AGB-Recht zum 1. Oktober 2016 Mit Wirkung ab dem 24.02.2016 ist das „Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts“ in Kraft getreten. Mit diesem Änderungsgesetz wurde u.a. den Verbraucherschutz- und Wettbewerbsverbänden die Möglichkeit eingeräumt, seit dem 24.02.2016 Datenschutzverstöße im Rahmen ihrer Verbandsklagebefugnis nach dem UKlaG abzumahnen und gerichtlich geltend…