Google Cache: Haftung für Rechtsverletzung
Google Cache: Haftung für Rechtsverletzung Hat man eine Unterlassungserklärung abgegeben und sich dazu verpflichtet, eine bestimmte, z.B. wettbewerbswidrige oder markenverletzende Handlung zu unterlassen, bzw. wurde hierzu gerichtlich verpflichtet, so sollte man diese verbotene Handlung selbstverständlich nicht mehr begehen, sofern man nicht die Zahlung einer Vertragsstrafe oder Ordnungsgeldes riskieren will. Hierbei hat der Unterlassungsschuldner alles Erforderliche…