Zur Wettbewerbswidrigkeit falscher Textilkennzeichnungen Cotton

Zur Wettbewerbswidrigkeit falscher Textilkennzeichnungen: Cotton

Zur Wettbewerbswidrigkeit falscher Textilkennzeichnungen: Cotton Unternehmer, die Textilerzeugnisse vertreiben, sind verpflichtet, diese hinsichtlich der Zusammensetzung der verwendeten Fasern zu kennzeichnen. Seit Mai 2012 wird dies durch die EU-Textilkennzeichnungsverordnung ((EU) Nr. 1007/2011), die das deutsche Textilkennzeichnungsgesetz abgelöst hat, geregelt. Die Textilkennzeichnungsverordnung gilt in jedem Mitgliedsstaat direkt, ohne dass es einer Umsetzung in nationales Recht bedarf. Gemäß…