Im Verkaufscountdown beworbene Ware muss verfügbar sein

Im Verkaufscountdown beworbene Ware muss verfügbar sein

Im Verkaufscountdown beworbene Ware muss verfügbar sein Die in einem Onlineshop beworbenen Produkte müssen vorrätig und lieferbar sein. Ist dies nicht der Fall, trifft den Betreiber die Pflicht, umgehend auf den knappen Warenbestand hinzuweisen. Tut er dies nicht, liegt eine unlautere geschäftliche Handlung vor (LG Ingolstadt, Urteil vom 15.06.2021 – Az.: 1 HKO 701/20). Sachverhalt:…