Unzulässige Werbung mangels Angabe der Fundstelle bei Testsiegeln
Unzulässige Werbung mangels Angabe der Fundstelle bei Testsiegeln Werden in der Werbung Produkte mit Testsiegeln beworben, muss für den Verbraucher die Quelle der Testberichte deutlich erkennbar sein und wo diese eingesehen werden können. Die Pflicht zur Fundstellenangabe besteht auch dann, wenn der auf dem Produktbild erkennbare Testsieg nicht besonders herausgestellt ist (BGH, Urteil vom 25.04.2021…