Irreführende Werbung: Handwerker verschweigt Beauftragung von Subunternehmern
Irreführende Werbung: Handwerker verschweigt Beauftragung von Subunternehmern Bewirbt ein Handwerksbetrieb seine Leistungen, muss für den Verbraucher ersichtlich sein, von welchem Unternehmen die Leistung erbracht wird. Erbringt der beauftragte Betrieb seine Dienste nicht selbst, sondern ein Subunternehmer, muss dies bereits in der Werbung erkennbar sein. Andernfalls darf der Verbraucher davon ausgehen, dass die Leistung vom Vertragspartner…