Zur Warenähnlichkeit von Fahrrädern und Kraftfahrzeugen

Zur Warenähnlichkeit von Fahrrädern und Kraftfahrzeugen

Zur Warenähnlichkeit von Fahrrädern und Kraftfahrzeugen Eine Abgrenzung von Fahrrädern und Kraftfahrzeugen im markenrechtlichen Sinne ist nicht ohne weiteres möglich. Insbesondere wenn die Öffentlichkeit bei funktionsverwandten Produkten von einem Know-how-Transfer ausgehen könnte, kann dies für eine Verwechslungsgefahr sprechen. Sachverhalt Die Klägerin, ein in Südafrika ansässiger Fahrradhersteller, ist – seit 2003 in Deutschland und seit 2008…