Bezeichnung „Klinik“ in der Werbung

Bezeichnung „Klinik“ in der Werbung I

Bezeichnung „Klinik“ in der Werbung I Die Bezeichnung „Deutsche Stimmklinik“ für eine ärztliche Gemeinschaftspraxis ist für den Verbraucher irreführend und somit wettbewerbswidrig, so das LG Hamburg (Urteil vom 15.11.2019, Az. 315 O 472/18). Diese Auffassung bestätigte das OLG Hamburg mit Beschluss vom 20.10.2020 (Az. 3 U 205/19), in welchem mitgeteilt wurde, dass die Berufung offensichtlich…