Löschungspflichten nach Abgabe einer Unterlassungserklärung
Löschungspflichten nach Abgabe einer Unterlassungserklärung Hat ein Schuldner auf Grund einer begangenen Rechtsverletzung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben, muss er die gerügte Verletzung abstellen und alles in seiner Macht stehende tun, um erneute Verstöße zu verhindern. Hierzu gehört natürlich das Abstellen/ Beseitigen der Verstöße auf der eigenen Homepage/ Online-Shop, den eigenen Produkten, Logos, Slogans und Werbemaßnahmen;…