Unzulässige Streichpreise eines Online-Shops
Unzulässige Streichpreise eines Online-Shops Bei der Werbung mit Streichpreisen in einem Onlineshop muss es sich um ehemalige im Onlineshop geltende Preise handeln. Nicht erlaubt hingegen ist die Gegenüberstellung mit aktuellen Preisen aus dem stationären Handel – so das Oberlandesgericht Hamm (OLG Hamm, Hinweisbeschluss vom 11.03.2021 – Az. 4 U 173/20). Sachverhalt Das beklagte Unternehmen vertreibt…