Irreführende 5G-Werbung
Irreführende 5G-Werbung Das Landgericht Koblenz hat die bundesweite uneingeschränkte Werbung eines Mobilfunkanbieters mit dem Mobilfunkstandard 5G für unzulässig erklärt (LG Koblenz, Urteil vom 09.04.2021, Az.: 4 HK O 51/20; rechtskräftig). Sachverhalt Der beklagte Mobilfunkanbieter bewarb im Rahmen einer Weihnachtsaktion auf seiner Internetseite verschiedene Flatrates ab 9,99 EUR/ Monat mit dem Hinweis auf das hochmoderne 5G-Netz.…