Lego einer der Bausteine bleibt eingetragenes Geschmacksmuster

Lego: einer der Bausteine bleibt eingetragenes Geschmacksmuster

Lego: einer der Bausteine bleibt eingetragenes Geschmacksmuster Das dänische Unternehmen Lego ist Inhaberin diverser EU-Geschmacksmuster, die verschiedene Bausteine und Figuren ihres Spielbaukastens schützen. Hierzu gehört der unter der Geschmacksmusternummer 001664368-0006 geschützten Baustein. Der EUGH (Urteil vom 24.05.2021, Az.: T-515/19) hat geurteilt, dass dieses Geschmacksmuster zu Unrecht für nichtig erklärt wurde. Mit Entscheidung vom 10. April…