Bezeichnung „Klinik“ in der Werbung II

Bezeichnung „Klinik“ in der Werbung II

Bezeichnung „Klinik“ in der Werbung II Das LG Münster hat einen Tierarzt zur Unterlassung verurteilt, für seine Praxis mit der Bezeichnung „Tierklinik X“ oder „Tierärztliche Klinik für Kleintiere“ zu werben, sofern keine entsprechende Zulassung vorliegt (LG Münster, Urteil vom 10.09.2020, Az. 025 O 65/19). Sachverhalt Der betroffene Tierarzt bezeichnete seine Praxis pauschal als „Tierklinik X“…