Wirksame Beschränkung des Onlineangebots auf B2B

Wirksame Beschränkung des Onlineangebots auf B2B

Wirksame Beschränkung des Onlineangebots auf B2B Fast jedem Online-Shop-Betreiber ist bewusst, dass im Handel mit Verbrauchern nicht nur ein Widerrufsrecht eingeräumt werden muss, sondern u.a. auch viele vor- und nachvertraglichen Informationspflichten erfüllt werden müssen, um rechtkonform zu handeln und um nicht abgemahnt zu werden. Gerade im Handel mit Spezialgütern, die nahezu ausschließlich Gewerbekunden ansprechen oder…