Kaffeefahrtveranstalterin muss Kunden gekaufte Matratze testen lassen

Kaffeefahrtveranstalterin muss Kunden gekaufte Matratze testen lassen

Kaffeefahrtveranstalterin muss Kunden gekaufte Matratze testen lassen Wenn es um den „effektiven Verkauf“ von Produkten geht, sind Kaffeefahrtveranstalter oftmals sehr kreativ. Nun hatte das Landgericht Berlin über die Geschäftspraxis einer Kaffeefahrtveranstalterin hinsichtlich der Aushebelung des Widerrufsrechts zu entscheiden (LG Berlin, Urteil v. 3.8.2016, Az. 15 O 54/16). In dem konkreten Fall verkaufte die Veranstalterin einer…