Ihr Anwalt für Markenrecht

Wir schützen Ihre Marke, Logo und Firmennamen

Schützen Sie Ihre Marke, Logo, Produkt- oder Firmennamen in Deutschland, Europa oder International.

Kostenlose Erstberatung

Wir schützen was Ihnen wichtig ist. 

Unternehmenskennzeichen und Marken bilden meist als Wiedererkennungswert die Grundbasis eines Unternehmens und stellen einen ideellen und materiellen Wert dar. Über die Zeit wird in die Wertschätzung und Bekanntheit solcher Bezeichnungen sehr viel Geld und Mühe investiert. Um dieser Arbeit gerecht zu werden, sollten Sie Ihre Rechte an Bezeichnungen, Gestaltungen und Logos gegen die Verwendung durch Dritte schützen.

LR-IP berät und vertritt Sie in allen markenrechtlichen Angelegenheiten von der Entwicklung einer Markenstrategie über die Markenanmeldung, der dauerhaften Überwachung des Marktes und der Register auf etwaige Verletzungen, bis hin zum effektiven Rechtsschutz bei markenrechtsverletzenden Handlungen Dritter.

Jährlich werden allein in Deutschland etwa 70.000 Marken beim DPMA angemeldet und eingetragen. Daher besteht eine hohe Gefahr der Verletzung Ihrer Markenrechte durch Neuanmeldungen. In Deutschland und vielen anderen Ländern, sind die Markenämter nicht verpflichtet neue Marken auf Kollisionen mit älteren Rechten zu überprüfen und Anmeldungen zurückzuweisen.

Eine schnelle und wirksame Möglichkeit, gegen Neuanmeldungen vorzugehen bietet das Widerspruchsverfahren bei den Markenämtern. Die Widerspruchsfrist beträgt meist 3 Monate ab der Eintragung. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist kann eine Marke meist nur mit erhöhtem Aufwand gelöscht werden. Daher ist es wichtig, dass Sie Ihre Marken überwachen, um innerhalb der Widerspruchsfrist aktiv handeln zu können.

LR-IP bietet Ihnen eine regelmäßige Überwachung und Kontrolle aller wichtigen Markenregister an.

Service

Unsere Leistungen

Ihre Marke in guten Händen

Markenstrategieberatung

Prüfung der Schutzfähigkeit

Erstellung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnis

Vorbereitung der Anmeldung

Anmeldung der Marke

Markenschutz und Betreuung

Fristenüberwachung

Wichtige Fragen rund um Ihre Marke

Was ist eine Marke?

Eine Marke ist ein geschütztes Zeichen, das im geschäftlichen Verkehr verwendet wird, um Produkte/ Dienstleistungen zu kennzeichnen und diese von den Produkten/ Dienstleistungen anderer zu unterscheiden.

Die Marke ist Ihr persönliches Aushängeschild für Ihre Produkte und Dienstleistungen, in die Sie viel Energy, Know-How, Zeit und Geld investiert haben.

Was kann als Marke geschützt werden?

Grundsätzlich können als Marke alle Wörter, Personennamen, Slogans, Abbildungen, Zahlen- und Buchstabenkombinationen und dreidimensionale Gestaltungen sowie Farben geschützt werden, sofern sie geeignet sind, die eigenen Waren oder Dienstleistungen von denen der Konkurrenz zu unterscheiden.

Ob diese sog. Unterscheidungskraft vorliegt, hängt vom Gesamteindruck, den die Marke hinterlässt, ab. Dies ist beispielsweise dann nicht der Fall, wenn die Marke die Produkte/Dienstleistungen, die geschützt werden sollen, beschreibt. Somit kann z.B. die Marke „Apfel“ Schutz für Smartphones genießen, jedoch nicht für einen Obststand.

Was kann nicht als Marke geschützt werden?

Kein Markenschutz besteht üblicherweise für Abkürzungen, Sachangaben und Staatswappen. Wenn die Marke für die zu schützenden Produkte/ Dienstleistungen beschreibend ist, eine Täuschung beinhaltet oder gegen die öffentliche Ordnung verstößt, besteht ebenfalls keine Möglichkeit, die Marke schützen zu lassen.

Welche Markenformen gibt es?

Die gängigsten Markenformen bestehen aus zweidimensionale Abbildungen, nämlich Wortmarken, Bildmarken sowie Kombinationen aus beiden (Wort-Bildmarke).

Wortmarken schützen Wörter, Slogans sowie Buchstaben- und Zahlenkombinationen, unabhängig davon, wie diese bei der späteren Benutzung der Marke graphisch dargestellt werden sollen.

Bildmarken schützen ausschließlich bildliche, bzw. graphische Elemente, die keinerlei Wortbestandteile beinhalten.

Wort-Bildmarken schützen solche Darstellungen/Logos, die sowohl aus bildlichen/graphischen Elementen und Wortelementen bestehen.

Darüber hinaus können auch nicht- zweidimensionale Darstellungsformen geschützt werden, wie z.B. 3D-Marken und Hörmarken. Welche Markenform Sie wählen, hängt primär davon ab, für was Sie Schutz benötigen und wie Sie zukünftig ihre Marke benutzen wollen.

Warum soll ich meine Marke schützen lassen?

Die Marke ist Ihr persönliches und unternehmerisches Aushängeschild. Sie werden dadurch wieder erkannt und unterscheiden sich von Ihrer Konkurrenz. Da Sie in Ihre Produkte/ Dienstleistungen viel Energy, Know-How, Zeit und Geld investiert haben, ist die Marke für Sie wertvolles Kapital, das Ihnen dabei hilft, sich von anderen abzuheben, Ihren Wiedererkennungswert zu steigern und sich vor Trittbrettfahrern und Nachahmern effektiv zu schützen. Zudem können Sie nach Eintragung Ihrer Marke das ®-Symbol verwenden.

Wo soll ich meine Marke schützen lassen?

Sie sollten die Marke in allen Ländern schützen lassen, in denen Sie tätig sind oder beabsichtigen, tätig zu werden. Eine Marke genießt nämlich nur in dem jeweiligen Land Schutz, in dem die Marke eingetragen wurde.

Haben Sie Ihre Marke z.B. in Deutschland geschützt, können Sie nur gegen Verletzungen vorgehen, die auch Deutschland stattfinden. Bietet beispielsweise ein französisches Unternehmen unter der gleichen Marke die gleichen Produkte in Frankreich an, können Sie mit Ihrer deutschen Marke kaum etwas dagegen unternehmen. Hierfür würden Sie Markenschutz in Frankreich oder der EU benötigen. Verkauft dieses Unternehmen jedoch seine Produkte auch nach Deutschland, können Sie zumindest gegen den Verkauf in Deutschland mit Ihrer Marke vorgehen.

Was ist eine internationale Registrierung?

Wenn Sie Ihre Marke nicht nur in Deutschland und/ oder der EU, sondern auch in einem anderen Land, wie z.B. USA, Russland, Schweiz, Indien oder China anmelden möchten, besteht die Möglichkeit, Ihre Marke relativ kostengünstig über die World Intellectual Property Organization (WIPO) in den jeweiligen Ländern direkt anzumelden. Die Länder, in denen eine Anmeldung über die WIPO möglich ist (derzeit 100 Staaten), sind über das sog. Madrider Markensystems zusammengeschlossen.

Soweit Markenschutz in Staaten, die nicht Mitglied im Madrider Markensystems sind gewünscht ist, müssen die Markenanmeldungen vor Ort vorgenommen werden.

Gerne beraten wir Sie im Hinblick auf eine internationale Marken-Registrierung und ihre Feinheiten. Auf Grund unserer jahrelangen Erfahrung und unseres großen Netzwerks an zuverlässigen Korrespondenzanwälten vor Ort, können wir Sie optimal auf dem Weg zu Ihrem internationalen Markenschutz begleiten, wobei Sie stets nur einen Ansprechpartner haben.

Wie lange ist eine Marke geschützt?

Eine Marke genießt ab dem Abmeldetag zehn Jahre Schutz, der beliebig oft um weitere 10 Jahre verlängert werden kann.

Wieviel kostet eine Markenanmeldung?

Die Kosten für eine Markenanmeldung setzen sich aus den amtlichen Gebühren und den Rechtsanwaltskosten zusammen, wobei die Höhe je nach Schutzumfang und Schutzland variiert.

Der Schutzumfang wird mittels der sog. Nizza-Klassen bestimmt. Bei den Nizza-Klassen handelt es sich um eine internationale Klassifizierung aller denkbaren Produkte und Dienstleistungen, die aus 45 verschiedenen Klassen besteht (z.B.: Klasse 25: u.a. Bekleidung; Klasse 35: u.a. Einzelhandelsdienstleistungen). Der Name der Nizza-Klassen geht auf eine Konferenz zur Schaffung eines internationalen Klassifikationssystem zurück, die 1957 in Nizza stattfand.

Die amtlichen Gebühren für eine deutsche Markenanmeldung betragen für bis zu 3 Nizza-Klassen 290,00 EUR, wobei jede weitere Nizza-Klasse 100,00 EUR zusätzlich kostet. Die amtlichen Gebühren für eine europäische Markenanmeldung betragen für die erste Nizza-Klasse 850,00 EUR, für die zweite Nizza-Klasse 50,00 EUR und für jede weitere Nizza-Klasse 150,00 EUR. Die anfallenden Rechtsanwaltskosten sowie die Höhe der amtlichen Gebühren im Rahmen eines internationalen Markenschutzes, teilen wir Ihnen gerne in einem unverbindlichen Angebot mit.

Muss ich eine Recherche machen?

Bei der Markenanmeldung gilt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.

Da die meisten Markenämter nicht prüfen, ob Ihre Marke bereits in identischer oder ähnlicher Form existiert, hilft Ihnen eine Recherche, Konflikte mit älteren Marken zu vermeiden.

Sollten Sie eine Marke anmelden, die mit einer bereits eingetragenen Marke kollidiert, besteht die Gefahr, dass der Inhaber der älteren Marke gegen Ihre Markenanmeldung mittels eines Widerspruchs- und/ oder Löschungsverfahrens vorgeht und zivilrechtliche Ansprüche (wie z.B. einen Unterlassungsanspruch) geltend macht, zur teilweisen oder vollständigen Löschung Ihrer Marke sowie zu hohen Kosten führen kann.

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zur Durchführung einer professionellen Recherche.

Muss ich meine Marke überwachen lassen?

Die Markenämter unterrichten den Markeninhaber üblicher Weise nicht, ob ein Dritter eine ähnliche Marke angemeldet hat. Um schnellstmöglich gegen ähnliche Markenanmeldungen vorgehen zu können, empfiehlt es sich seine Marke überwachen zu lassen, um frühzeitig die richtigen Schritte ergreifen zu können.

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zur Überwachung Ihrer Marke.

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